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 Allgemeine  Geschäftsbedingungen Andreas Riedel Schloss und Schlüsseldienst 
  
Keine Abmahnung ohne Kontakt 
  Sollte der Inhalt die Rechte Dritter oder gesetzliche  Bestimmungen verletzen, informieren Sie uns ohne Kostennote. Wir garantieren,  dass zu Recht beanstandete Inhalte und Passagen unverzüglich entfernt werden,  ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich  ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden  im Sinne der Schadensminderungspflicht zurückgewiesen und gegebenenfalls  Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen eingereicht. 
  
1. Gültigkeitsbereich 
 
  Für alle Angebote,  Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine  Geschäftsbedingungen. Anderweitige, besondere Abreden (bei oder nach  Vertragsabschluß) werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung  rechtsgültiger Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen des Kunden werden  weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn ihnen nicht  ausdrücklich widersprochen wird. 
 
  2. Angebote und Lieferumfang 
 
  Unsere Angebote sind nur bei  Auftragserteilung innerhalb der Frist von 30 Tagen verbindlich.  
  Mündliche, insbesondere  telefonische Angebote sind unverbindlich, da Irrtümer und Missverständnisse  nicht ausgeschlossen werden können. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung  ist ein bindendes Angebot Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer  die Annahme der Bestellung des bezeichneten Kaufgegenstandes geliefert hat. 
  Der Verkäufer ist jedoch  verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach  Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen. Bei Stornierungen des Kunden aus Gründen  die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, ist der Verkäufer berechtigt eine  Stornogebühr zu erheben. Die Stornogebühr wird in Höhe des Schadens erhoben,  der dem Verkäufer entsteht, beträgt in jedem Fall mindestens 30 % des Auftragwertes.  Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht  entstanden oder wesentlich niedriger als die  Pauschale sei 
  
3. Montage- Notdiensteinsätze und  
Reparaturaufträge.  
 
  Der Anrufer gilt als  Auftraggeber, es sei denn, dass er die Zahlungsverpflichtung eines Dritten  nachweist. Der Auftraggeber ist Zahlungsverpflichteter. Im Angebot nicht  ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages auf  Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung  gestellt Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeiten und  Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für  Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf  den Nettolohn aufgeschlagen. 
  Der Besitz und die Vorlage eines Schlüssels zur Nachahmung oder Öffnung von  Wohnungen oder Autos entbindet uns von der Frage nach der Berechtigung. In  Sonderfällen ist der Monteur berechtigt, Arbeiten nur nach Vorlage eines  Personalausweises auszuführen.. Ausgebaute. defekte Schlossteile gehen aus  Sicherheitsgründen in unseren Besitz über und werden vernichtet, um Dritten  keine Studienobjekte für Schlossöffnungen zu verschaffen. 
  
4. Versandaufträge 
 
  Versand- und Verpackungskosten  sind nicht in den Artikelpreisen enthalten und werden berechnet Die Gefahr geht  in allen Fällen mit Absenden der Ware ab unserem Lager an den Besteller über,  auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Geltendmachung von  Transportschäden gegenüber den dafür haftendem Untenehmen obliegt  ausschließlich dem Besteller. 
  
5. Liefertermine 
 
  Im Angebot genannte  Liefertermine sind aufgrund unserer Erfahrung mit den Herstellern bzw.  Zulieferern geschätzt. Genaue Liefertermine können wir Ihnen erst bei  Auftragserteilung und völliger Klarstellung aller Einzelheiten nennen. Kommen  wir jedoch in Leistungsverzug oder wird die Leistung aus bestimmten Gründen  unmöglich, so kann der Käufer - im ersten Fall jedoch nur nach Setzung einer  angemessenen Nachfrist - sich von seinem Vertrag lösen. Der Kunde kann  Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des  Verkäufers geltend machen. Entstehen nach Auftragserteilung ernsthafte und  erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit- und/oder Bereitschaft des  Kunden, so dürfen wir unsere Leistungen verweigern, bis die Zahlung erfolgt  oder für sie eine Sicherheit erbracht ist 
  
6. Gewährleistung  
 
  Der Auftraggeber ist verpflichtet,  die gelieferte Ware bzw. die von uns ausgeführte Montage oder Reparatur zu  prüfen. Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 
  6.1 Für Mängel der Lieferung - außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften  oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten - haften wir  unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: 
  6.1a. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Neuprodukten ab Gefahrenübergang  betragen bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher oder auch teilweiser  gewerblicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert  oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus. 
  6.1b. Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab Gefahrenübergang  beträgt bei privater Nutzung 12 Monate; bei gewerblicher und/oder beruflicher  Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. 
  6.2  Im Falle der Mängelbeseitigung ist  der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung  erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und  Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die  Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. 
  6. 3 Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Auftraggeber, der nicht  Verbraucher ist, unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu,  gem. den §§ 440,323,326 V. BGB von den Vertrag zurück zu treten oder gem. § 442  BOB den Kaufpreis zu mindern. 
  6.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden welche entstanden sind  infolge normaler Abnutzung. 
  6.5 Gibt der Auftraggeber uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von  dem Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfüllung  (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle  Mängelansprüche. 
  6.6 Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Fehlens  zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem  Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig,  ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei  denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.  Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. 
  6.7 Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.  
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7. Eigentumsvorbehalt  
   
    Die Lieferungen und  Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des  Lieferers. Soweit Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstücks  geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der  vereinbarten Zahlungsziele die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche  Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm  das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der  Auftraggeber die vorhandenen Rechte des Lieferers, so ist er diesem zu  Schadenersatz verpflichtet Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten  des Auftraggebers. 
    7.1 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der  Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern  nicht die Bestimmungen des im Bürgerlichen Gesetzbuch eingearbeiteten  Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns  schriftlich erklärt wird. 
    
  8. Zahlungsbedingungen  
   
    Arbeiten, Dienstleistungen  und Lieferungen sind ohne Abzug sofort zahlbar  
    Unsere Monteure sind zum sofortigen Inkasso verpflichtet, wie bei Auftragsannahme  ausdrücklich vereinbart  
    Für Firmen und Großabnehmer kann in Sonderfällen ab 100,- € Auftragssumme ein  Zahlungsziel von 7 Tagen vereinbart werden. Die Rechnungen sind ohne Abzug  zahlbar. 
    Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, soweit sie anfällt, im Bruttopreis  enthalten. 
    Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt,  Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern, es sei denn,  der Auftragnehmer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz bzw. der  Auftraggeber weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. 
    Aufrechnungsrechte stehen dem  Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche festgestellt sind, unbestritten  oder von uns anerkannt sind. Ausserdem ist er zur Ausübung eines  Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem  gleichen Vertragsverhältnis beruht. 
    
  9 Preisänderungen 
   
    Sind zulässig, wenn zwischen  Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 3 Monate liegen.  Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die  Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt,  den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen, zu erhöhen. 
    Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhungen den Anstieg  der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht  nur unerheblich übersteigen. 
    
  10  Der Verkäufer  
    
  fakturiert nach dem  Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. Demnach mündet ein Vorgang,  sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, automatisch nach gesetzlicher  Frist von 30 Tagen im Mahnverfahren. 
    
  11. Gerichtsstand,  
  Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit  
   
    Sofern sich aus dem Auftrag  bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des  Verkäufers  als  Erfüllungsort. 
    11.1 Für alle  Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist  der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtstand, wenn der Auftraggeber.  Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches  Sondervermögen ist. 
    11.2 Auf die Vertragsbeziehung  ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. 
    11.3 Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte  sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen  Vertragsinhaltes nicht. 
    11.4 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem mit uns geschlossenen  Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung 
    
  12  Montagearbeiten 
    
  Wir bieten Ihnen nur Leistungen an, welche von der  Handwerksordnung zulassungsfrei sind. Restliche zulassungspflichtige Leistungen  erbringt unser  kompetenter  Handwerkerpartner. 
  
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